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Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung ist eine der wichtigsten Vorraussetzung für die Gesunderhaltung Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleisches (Prophylaxe).
Nicht nur bei Prothesenträgern ist die damit verbundene Krebsvorsorgeuntersuchung in der Mündhöhle unerlässlich. Außerdem sichert man sich damit den Anspruch auf den höchstmöglichen Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz.
Die halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen unterliegen NICHT der Krankenkassengebühr von 10.-- Euro.
Vor allem Patienten mit der Volkskrankheit Zahnsteinansatz sollten jedoch unbedingt alle 3 Monate zur Reinigung und Politur in die Zahnarztpraxis kommen. Dies ist die wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung gegen Zahnfleischentzündungen und Parodontose (richtiger Parodontitis).
Zahlungsmodalitäten
Nach wie vor kann der Zahnarzt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten die meisten Behandlungen, auch z. B. komplette Zahnfleischbehandlungen, direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Sollte trotzdem einmal eine Zuzahlung auf Sie zukommen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Barzahlung und Zahlung mit der EC-Karte direkt an der Anmeldung oder Rechnungserhalt über unsere zentrale Abrechnungsstelle.
Kostenlose Ratenzahlung von bis zu 4 Monatsraten möglich.