Zahlungsmodalitäten
Nach wie vor kann der Zahnarzt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten die meisten Behandlungen, auch z. B. komplette Zahnfleischbehandlungen, direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Sollte trotzdem einmal eine Zuzahlung auf Sie zukommen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Barzahlung und Zahlung mit der EC – Karte direkt an der Anmeldung
oder
Rechnungserhalt über unsere zentralen Abrechnungsstelle.
Kostenlose Ratenzahlung von bis zu 4 Monatsraten möglich.
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