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Zahnersatz

Am liebsten versorgen wir Sie
mit „festen Zähnen“.

Nur in einem persönlichen Beratungs-
gespräch lässt sich gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung
finden.

Bitte lassen Sie sich beraten.

 Aufwendungen für Zahnersatz
stellen steuerrechtlich nach § 33 EStG
"außergewöhnliche Belastungen" dar.
Deshalb können Patienten diese
Kosten steuerlich geltend machen.

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