Am liebsten versorgen wir Sie mit „festen Zähnen“.
Nur in einem persönlichen Beratungs- gespräch lässt sich gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung finden.
Bitte lassen Sie sich beraten.
Aufwendungen für Zahnersatz
stellen steuerrechtlich nach § 33 EStG "außergewöhnliche Belastungen" dar. Deshalb können Patienten diese Kosten steuerlich geltend machen.