Startseite Dr. Herold, Zahnarzt Essen . Philosophie der Zahnarztpraxis Dr. Herold und Kollegen . Leistungsspektrum der Zahnarztpraxis Dr. Herold . Härtefälle . Angstpatienten . Notfälle . Kontakt zu Dr. Herold, Zahnarzt Essen . Vorstellung der Zahnarztpraxis Essen am Limbecker Platz . Sprechzeiten der Zahnärzte Essen . Beratung . Aktuelles . Service
Zahnärzte EssenImpressum Dr. Herold, Zahnarzt Essen
Härtefälle

Patienten mit geringem Einkommen gelten oft als so genannte Härtefallpatienten.
Hierunter fallen z.B. Studenten sowie Patienten, die nur teilweise arbeiten,
arbeitslos sind oder nur eine geringe Rente bekommen.
Für die Regelversorgung bei Zahnersatz erhalten diese Patienten von jeder
gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss von:
                                                             100 %. 
Zu dieser Versorgung gehören auch Zahnkronen und festsitzende Brücken!!!

Unter bestimmten Vorraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die kompletten
Kosten für Ihre Zahnkronen und Ihren Zahnersatz.
Entscheidend hierfür ist Ihre Einkommenssituation, genauer Ihr Bruttoeinkommen.

Zur vollen Übernahme aller Kosten der Regelversorgung ist die Krankenkasse bis
zu folgenden monatlichen Einkommensobergrenzen 2008 gesetzlich verpflichtet:

Anzahl der Personen

Betrag in €

 

 

1 Person z.B. Alleinstehende/r

 1022,00

2 Personen
(z.B. Ehepartner oder Mutter / Vater mit 1 Kind )

1405,25

3 Personen
(z.B. Ehepaar mit 1 Kind)

1660,75

Jede weitere zusätzliche Person
(z.B. die zu versorgende Großeltern oder ein weiteres Kind)

 255,50

In vielen Fällen wird Ihr persönliches Bruttoeinkommen diese Grenzen
überschreiten.

Dafür gibt es folgende gesetzliche Sonderregelung:
Der Eigenanteil des Patienten darf maximal in Höhe der 3 fachen Summe der
Überschreitung liegen.

Beispiel: Sie liegen 50 Euro über der Härtefallgrenze, dann übernimmt Ihre
Krankenkasse bis auf 3 mal 50 = 150 Euro die kompletten Kosten für jede Regel-
versorgung Ihres Zahnersatzes bzw. Ihrer Kronen.

Bitte lassen Sie sich beraten!