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In vielen Fällen wird Ihr persönliches Bruttoeinkommen diese Grenzen überschreiten.
Dafür gibt es folgende gesetzliche Sonderregelung: Der Eigenanteil des Patienten darf maximal in Höhe der 3 fachen Summe der Überschreitung liegen.
Beispiel: Sie liegen 50 Euro über der Härtefallgrenze, dann übernimmt Ihre Krankenkasse bis auf 3 mal 50 = 150 Euro die kompletten Kosten für jede Regel-
versorgung Ihres Zahnersatzes bzw. Ihrer Kronen.
Bitte lassen Sie sich beraten!
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